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Miete erhöhen

См. также в других словарях:

  • Miete — Mie·te die; , n; 1 das Geld, das man jeden Monat (an den Eigentümer) zahlt, um in einer Wohnung oder in einem Haus wohnen zu können <die Miete (be)zahlen, überweisen, erhöhen, kassieren; in / zur Miete wohnen>: Er bezahlt monatlich 950 Mark …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • erhöhen — er·hö̲·hen; erhöhte, hat erhöht; [Vt] 1 etwas (um etwas) erhöhen etwas, meist ein Bauwerk o.Ä., höher machen: eine Mauer, einen Damm (um zwei Meter), ein Haus (um ein Stockwerk) erhöhen 2 etwas (um etwas) erhöhen bewirken oder veranlassen, dass… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schönheitsreparaturen — Der Begriff Schönheitsreparatur ist sprachlich irreführend, weil es sich dabei eigentlich nicht um eine Reparatur handelt, sondern um die rein dekorative Gestaltung einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Geschäftsraumes, bei der… …   Deutsch Wikipedia

  • Schönheitsreparatur — Der Begriff Schönheitsreparatur ist sprachlich irreführend, weil es sich dabei eigentlich nicht um eine Reparatur handelt, sondern um die rein dekorative Gestaltung einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Geschäftsraumes, bei der… …   Deutsch Wikipedia

  • Erster — Bester; Champion; Gewinner; Sieger; Erstplatzierter * * * ers|te(r, s) 〈Adj.; Ordinalzahl zu „eins“; 〉 1. jmd., der ohne Vorgänger ist 2. etwas, das es bisher noch nicht gegeben hat 3. den Anfang einer Reihe od. die Spitze eines Ranges bildend ●… …   Universal-Lexikon

  • erste — ers|te(r, s) 〈Adj.; Ordinalzahl zu „eins“; 〉 1. jmd., der ohne Vorgänger ist 2. etwas, das es bisher noch nicht gegeben hat 3. den Anfang einer Reihe od. die Spitze eines Ranges bildend ● der, die, das Erste (in der Reihenfolge); das Erste, was… …   Universal-Lexikon

  • erstes — ers|te(r, s) 〈Adj.; Ordinalzahl zu „eins“; 〉 1. jmd., der ohne Vorgänger ist 2. etwas, das es bisher noch nicht gegeben hat 3. den Anfang einer Reihe od. die Spitze eines Ranges bildend ● der, die, das Erste (in der Reihenfolge); das Erste, was… …   Universal-Lexikon

  • Mietvertrag (Deutschland) — Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren,… …   Deutsch Wikipedia

  • Mieter — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietkautionsbuch — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietverhältnis — Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Verpflichtungen… …   Deutsch Wikipedia

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